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OHRENKORREKTUREN
- Bei den abstehenden Ohren handelt es sich um eine angeborene Fehlbildung des äußeren Ohrknorpels. In der Kindheit leiden die Betroffenen unter dieser Deformation besonders stark, aber auch im Erwachsenenalter kann diese Fehlbildung die Lebensqualität einschränken.
- Operation
- Die beiden häufigsten Fehlbildungen am Ohr sind das Fehlen der inneren Ohrfalte oder die zu groß angelegte innere Ohrmuschel. Beide Korrekturen werden über kleine Schnitte auf der Rückseite des Ohres durchgeführt. Bei der fehlenden Ohrfalte wird der Knorpel mit einer feinen Feile an der entsprechenden Stelle ausgedünnt und anschließend mit dünnen Nähten in die richtige Position gefaltet. Bei der zu großen inneren Ohrmuschel, wird der Knorpelüberschuss entfernt und die Knorpelränder wieder vernäht.
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- Der Eingriff dauert etwa 1 bis 2 Stunde und wird meist ambulant in örtlicher Betäubung mit Dämmerschlaf oder in Vollnarkose durchgeführt. Für die ersten Tage wird anschließend ein spezieller Kopfverband angelegt. Die Fäden werden nach 10 Tagen entfernt. Zum Schutz der Ohren muss für insgesamt 6 - 9 Wochen vor allem nachts ein Stirnband getragen werden.
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- Bevor Sie nach Hause gehen, erhalten Sie eine Telefonnummer unter der Sie den Operateur jederzeit erreichen können.
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- Vor jedem operativen Eingriff erfolgt eine ausführliche und individuelle Beratung. Sie erhalten eine Broschüre der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (VDÄPC), in dieser sind die hier geschilderten Abläufe noch einmal detaillierter dargestellt.
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- Quelle: Ohrkorrektur VDÄPC
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